Menschenrechte | Nachhaltigkeit| Corning

Engagement für die Menschenrechte

Die Achtung der Menschenwürde zählt zu den elementarsten Grundwerte von Corning – weltweit. Das Fundament dieses Prinzips ist der uneingeschränkte Respekt vor den Rechten, Freiheiten und Behandlungsstandards, auf die alle Menschen ein Anrecht haben - den universellen Menschenrechten. (Mehr unter „Richtlinie zu Menschenrechten“)

Die Menschenrechte achten wir bei Corning selbstverständlich unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Alter oder anderem Hintergrund. Dies geschieht auf die selbe Weise, wie wir auch unsere anderen Werte leben: Tagtäglich, als fester Bestandteil jeder Interaktion untereinander oder mit unseren Geschäftspartnern – eine Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen.

Letztendlich unterstützen wir die Verbesserung der Menschenrechtssituation auch durch unsere globalen Bemühungen, die Welt besser zu vernetzen, den Zugang zu Technologien zu erweitern und nachhaltige technologische Innovationen zu fördern.  Wir verpflichten uns zur fortwährenden Verbesserung, zur Wertschätzung jedes Einzelnen, und wir beteiligen uns verantwortungsbewusst am Gemeinwesen, überall dort, wo wir produzieren und unsere Mitarbeiter leben.

Berücksichtigung der Achtung der Menschenrechte

Das Komitee für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit diskutiert und überprüft regelmäßig Cornings Nachhaltigkeitsaktivitäten und -philosophie und hat die allgemeine Aufsicht über ökologische und soziale Risiken, mit besonderer Verantwortung für das Wohlergehen der Mitarbeiter und Arbeitsbeziehungen, soziale Gerechtigkeit, Integrität der Lieferkette, Menschenrechte, politische Aktivitäten, Verantwortung für die Gemeinschaft und Umweltfragen. Cornings Senior Vice President of Human Resources hat die interne Aufsicht über die Menschenrechte der Angestellten und befristet Beschäftigten und verlässt sich auf Cornings globales und regionales Personal für die tägliche Umsetzung unserer Programme und Richtlinien bezüglich der Menschenrechte der Angestellten und befristet Beschäftigten weltweit. Cornings Senior Vice President und Chief Supply Chain Officer überwacht die Anwendung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten und unserer Menschenrechtspolitik bei Drittlieferanten. Der Senior Vice President und Chief Supply Chain Officer kümmert sich auch um die Leistungsziele, einschließlich der Kommunikation und Umsetzung unseres Verhaltenskodex für Zulieferer, der unsere wichtigsten Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette abdeckt.    

Wir integrieren die Menschenrechte auch in unsere internen Managementprozesse, wie z. B. in unseren Enterprise Risk Management-Prozess, der jährlich von unserem Prüfungsausschuss überprüft wird und sich auf wesentliche Probleme stützt, unabhängig davon, wo sie innerhalb der Wertschöpfungskette identifiziert werden. Corning hat auch ein Nachhaltigkeitsziel festgelegt, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), einschließlich Menschenrechtsfragen, in seinem Unternehmensrisikomanagementprozess zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem jüngsten Proxy Statement und Nachhaltigkeitsbericht.

Der Verhaltenskodex von Corning beschreibt die Grundsätze des Geschäftsgebarens oder die Grundwerte des Unternehmens, die die globalen rechtlichen und ethischen Erwartungen an alle Mitarbeiter von Corning und an Dritte, die im Namen von Corning handeln, festlegen. Die Prinzipien dieses Verhaltenskodexes stehen im Einklang mit Cornings langjährigen Grundsätzen des Geschäftsgebarens, seinen Werten und unseren gemeinsamen ethischen Standards für eine kompromisslos ehrliche und integre Geschäftsabwicklung. Wir geben unseren Verhaltenskodex an alle Mitarbeiter weiter, die eine Schulung absolvieren müssen, um ihr Verständnis für den Verhaltenskodex zu stärken. Die Mitarbeiter von Corning, einschließlich aller Vorgesetzten, Manager und anderer Führungskräfte, sind dafür verantwortlich, die ethischen, rechtlichen und politischen Anforderungen, die für ihre Arbeit gelten, zu kennen und zu befolgen und jeden vermuteten Verstoß gegen das Gesetz oder den Verhaltenskodex zu melden. Führungskräfte und Manager werden im Hinblick auf ihre Pflichten als Vorgesetzte im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex geschult (siehe Abschnitt Schulung und Kommunikation unten) und sind dafür verantwortlich, ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, das dazu ermutigt, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern.

Die Einhaltung von Cornings Verhaltenskodex und Werten liegt auch in der Verantwortung aller Personen, die im Namen von Corning handeln. Es gibt mehrere Prozesse, die sicherstellen, dass Cornings Prinzipien von diesen Personen eingehalten werden. Wir sind uns zum Beispiel bewusst, dass die Wahl unserer Material- und Dienstleistungsanbieter auch unsere Werte widerspiegeln muss. Dementsprechend verlangen wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für die Aufrechterhaltung ethischer, gesetzeskonformer, verantwortungsvoller und nachhaltiger Abläufe und Praktiken teilen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie nicht nur alle geltenden Arbeits- und Beschäftigungsgesetze einhalten, sondern sich auch verpflichten, die Menschenrechte der Arbeitnehmer zu achten und sie mit Würde und Respekt zu behandeln, wie es die anerkannte internationale Gemeinschaft allgemein versteht. Diese Erwartungen teilen wir unseren Zulieferern durch den Corning Verhaltenskodex für Zulieferer mit, dessen Einhaltung wir von allen Zulieferern als Bedingung für eine Geschäftsbeziehung mit uns verlangen. Weitere Einzelheiten zu unserem Ansatz der Verantwortung in der Lieferkette finden Sie auf den Seiten zur sozialen Verantwortung in der Lieferkette auf unserer Website.

Von Zeit zu Zeit tätigt Corning Fusionen und Übernahmen, die dem Unternehmen zusätzliche Geschäftsinteressen hinzufügen. Bei jeder Akquisition werden Menschenrechtsfragen im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und des Integrationsprozesses in Bezug auf Risiko und Compliance berücksichtigt. In der Regel wird innerhalb der ersten 100 Tage nach der Akquisition ein detaillierter Plan zur Integration neuer Unternehmen in Corning und, falls erforderlich, zur Anpassung an die Richtlinien und Standards von Corning erstellt.

Verfahren für eine Sorgfaltsprüfung zur Wahrung der Menschenrechte

Unserer Ansicht nach erfordert die Sorgfaltsprüfung der Menschenrechte einen ganzheitlichen Ansatz. Wir bewerten unser eigenes Geschäft sowie diejenigen, die in unserem Namen handeln - als Zulieferer und bei Fusionen und Übernahmen -, um auffällige und anwendbare Menschenrechtsfragen zu identifizieren. Unsere verschiedenen internen Management- und Überwachungssysteme und -prozesse - zu denen unter anderem die Due-Diligence-Prüfung von Hochrisikostandorten, Lieferantenprüfungen und die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, laufende Gesundheits- und Sicherheitsprüfungen in unseren Einrichtungen, regelmäßige Umfragen, die Mitarbeiter anonym ausfüllen können, um uns Feedback zu geben, und eine sichere Verhaltenskodex-Hotline gehören, an die sich jeder wenden kann, um Bedenken zu äußern oder Beschwerden zu äußern - helfen uns, Risiken und Auswirkungen auf die Menschenrechte zu erkennen. Fusionen und Übernahmen, neue Ländergesellschaften oder der Eintritt in neue Märkte, neue Geschäftsbeziehungen (z. B. zu einem neuen Lieferanten) oder Veränderungen der Menschenrechtslage an bestimmten Standorten sind in der Regel der Auslöser für Bewertungen.

Unser Ansatz für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht steht im Einklang mit unserer unternehmensweiten Menschenrechtspolitik und umfasst folgende Prüfpunkte: ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz, ein Arbeitsplatz ohne Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder Viktimisierung, Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot und die Verhinderung von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit. Unser internes Team von Nachhaltigkeitsexperten verwendet regelmäßig ein Instrument zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit unseren eigenen Tätigkeiten und Lieferanten. Das Tool bietet einen unternehmensweiten Überblick über bestehende und aufkommende Risiken, indem es Risikobewertungen für Lieferanten, Kunden, Transportstandorte, unsere eigenen Produktionsstandorte und ganze Lieferwege erstellt. Das Tool liefert auch Risikobewertungen für Tier-2-Zulieferer und kritische Branchenlieferanten. Jede Bewertung setzt sich aus fünf Hauptfaktoren zusammen: Durchführbarkeit, Lieferung, Markt/Kosten, Image & Compliance sowie Qualität & Leistung. Das Tool ermöglicht auch eine unternehmensweite Risikopriorisierung, indem es diese Risikobewertungen in Kombination mit internen Auswirkungsbewertungen verwendet.

Auf der Grundlage unseres Bewertungsprozesses haben wir die wichtigsten Menschenrechtsrisiken in unseren verschiedenen Einflussbereichen (unsere eigenen Geschäfte und die anderer Unternehmen, die im Namen von Corning handeln) sowie Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ermittelt, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Einflusssphäre Bedeutendes Risiko Aktionsplan zur Risikovermeidung, -minderung oder -beseitigung
Arbeitnehmer und lokale Gemeinschaften in unserer Lieferkettei

Arbeits-, Ethik-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltrisiken, wie in Cornings Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegt

Der Bereich mit dem größten Potenzial für Auswirkungen auf die Menschenrechte liegt in unserer Lieferkette. Unser Verhaltenskodex für Zulieferer gilt für alle Zulieferer, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer, sowie für direkt beauftragte und fremdvergebene Mitarbeiter, die Aufgaben für Corning ausführen. In unserem letzten Geschäftsjahr 2020 wurden 484 Verstöße festgestellt und behoben.

Angesichts der Bedeutung dieses Bereichs haben wir uns für das Jahr 2025 das Nachhaltigkeitsziel gesetzt, sicherzustellen, dass 100 % von Cornings Hochrisikolieferanten und Vertragsherstellern als sozial verantwortlich zertifiziert sind, was mehrere Kriterien im Zusammenhang mit den Menschenrechten einschließt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur sozialen Verantwortung der Lieferkette.

Corning Mitarbeiter und Arbeiter in unserer Lieferkette

Zwangsarbeit und Kinderarbeit

In allen unseren Betrieben bezahlen wir unsere Mitarbeiter regelmäßig, vollständig und pünktlich. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern keine arbeitsbezogenen Gebühren oder Kosten, und alle Mitarbeiter erhalten eine Gehaltsabrechnung mit ihren Löhnen und Erklärungen zu allen rechtmäßigen Abzügen. Wir bewahren keine persönlichen Dokumente auf und schränken die Bewegungsfreiheit unserer Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit nicht ein, und wir verlangen von unseren Mitarbeitern nicht, dass sie in Unterkünften übernachten und diese bezahlen.

 

In Übereinstimmung mit geltendem Recht überprüfen wir auch die Berechtigung von Bewerbern und Arbeitnehmern, um sicherzustellen, dass sie das Recht und die rechtliche Möglichkeit haben, in ihrem jeweiligen Land zu arbeiten. Corning unterhält ein globales HR-System, das Schlüsseldaten für alle Mitarbeiter weltweit erfasst, einschließlich des Geburtsdatums.  Das globale HR-System bildet die Grundlage und ist mit zahlreichen anderen Anwendungen verbunden, darunter Berichts-, Gehaltsabrechnungs- und Sozialleistungssysteme auf der ganzen Welt.

 

In unserem Verhaltenskodex für Lieferanten und unsere Erklärung zur modernen Sklaverei finden Sie weitere Informationen darüber, wie wir den Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit in unserer Lieferkette verhindern. Wir sind uns insbesondere bewusst, dass der Einsatz von Personalvermittlungs- und Arbeitsagenturen das Risiko von Zwangsarbeit erhöht. Daher bemühen wir uns nicht nur um die Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Zulieferer, sondern verlangen auch, dass Personalvermittlungs- und Arbeitsvermittlungsagenturen unsere Menschenrechtsschulung absolvieren, die unsere Erwartungen in Bezug auf die Vermeidung von arbeitsbezogenen Gebühren (z. B. Vermittlungsgebühren), die von den Arbeitnehmern gezahlt werden, und die Aufbewahrung persönlicher Dokumente, die die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer einschränken könnten, abdeckt.  

 

Corning Mitarbeiter

Gesundheit und Sicherheit

Unsere Vision ist es, allen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern einen Arbeitsplatz ohne Verletzungen zu bieten. Wir haben uns ein Nachhaltigkeitsziel gesetzt, um unsere Sicherheitskennzahlen weiterhin im obersten Quartil unserer Branchenvergleichswerte zu halten. Siehe unsere Webseiten zur Gesundheit und Sicherheit und unser Nachhaltigkeitsziel für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Corning Mitarbeiter Arbeitszeiten

Wir respektieren die geltenden internationalen Standards und halten alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Arbeitszeiten der Mitarbeiter ein, einschließlich der Gewährleistung, dass die Arbeitszeiten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen und Ruhezeiten beinhalten. Viele der Produktionsstätten von Corning arbeiten im Dauerbetrieb (24/7) und haben entweder 8- oder 12-Stunden-Schichten oder eine Kombination aus beiden, sowie Überstundenschichten. Die Standard-Arbeitswoche in unseren Produktionsstätten beträgt, abgesehen von Überstunden und Ausnahmefällen, nicht mehr als 48 Stunden. Die tatsächlichen Schichtmuster und die Dauer richten sich nach den Produktionserfordernissen, und die von den Mitarbeitern wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden variieren je nach Schichten und Zeitplan. In allen Fällen hält sich Corning an die geltenden Vertragsbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitszeiten, Schichten, Überstunden und Vergütung.

 

Corning Mitarbeiter Nicht-Diskriminierung

Wir haben uns ein Nachhaltigkeitsziel gesetzt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter von Corning den Verhaltenskodex von Corning verstehen, der ein striktes Verbot von Belästigungen jeglicher Art beinhaltet, einschließlich jeglicher Handlungen am Arbeitsplatz, die einen Mitarbeiter aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe, seines Geschlechts, seines Alters, seiner Religion, seiner nationalen Herkunft, seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität oder seines Geschlechtsausdrucks, seiner Behinderung oder seines Veteranenstatus einschüchtern, beleidigen, beleidigen oder lächerlich machen.

Corning setzt sich für die Förderung und Stärkung von Frauen in der Arbeitswelt, im Privatleben und in den Gemeinden, in denen sie leben, ein. Wir bei Corning anerkennen, respektieren und fördern die grundlegenden Menschenrechte von Frauen, frei zu sein von Diskriminierung, Gewalt, Armut und anderen Barrieren, die ihnen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsplatz und die Freude am Leben verwehren können, unabhängig vom Geschlecht. Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen verbietet Corning strikt jegliche Belästigung, Einschüchterung und Gewalt gegen Frauen. Als Teil dieser Verpflichtung befolgen wir die Women's Empowerment Principles (WEP) und sind Mitglied der globalen WEP-Gemeinschaft zur Förderung von Geschäftspraktiken, die Frauen überall dort, wo wir tätig sind, stärken1. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, einschließlich unserer Zulieferer, dass sie sich zu diesen (oder ähnlichen) Grundsätzen verpflichten Weitere Informationen darüber, wie wir die Rechte von Frauen auf allen Ebenen der Beschäftigung respektieren, finden Sie auf unserer Seite Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration (DE&I).

 

Corning Mitarbeiter Vereinigungsfreiheit Corning ist in keinem Land tätig, in dem die Mitgliedschaft in oder der Beitritt zu Gewerkschaften oder anderen Arbeitnehmervereinigungen verboten ist. Mehr als 70 % der Corning-Mitarbeiter weltweit werden von Gewerkschaften oder anderen Arbeitnehmerverbänden vertreten, und wir bemühen uns, positive und konstruktive Beziehungen zu allen Arbeitnehmervertretungen zu unterhalten, wo immer wir tätig sind.
Corning Mitarbeiter Gerechte Entlohnung Wir wissen, dass Corning aufgrund der Art der Arbeitsplätze, die wir anbieten, eine Entlohnung bietet, die immer den Mindestlohnanforderungen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, entspricht und sehr oft deutlich darüber liegt.  Wir sind derzeit dabei, existenzsichernde Lohnstandards und Daten nach Ländern zu erforschen und zu sammeln und etwaige Lücken bei der Einhaltung solcher existenzsichernder Lohnstandards in allen Ländern, in denen wir bedeutende Betriebe haben, zu identifizieren.  Unsere vorläufige Analyse, beginnend mit den Ländern, in denen Corning die größte Anzahl von Mitarbeitern hat, zeigt, dass Corning auch Vergütungen anbietet, die einen höheren existenzsichernden Lohnstandard erfüllen oder übertreffen würden.

1 Wir bemühen uns, die Women's Empowerment Principles zu befolgen, sind aber derzeit kein Mitglied des Women's Empowerment Principles Network.

Maßnahmen ergreifen und ihre Wirkung kontrollieren

Jeder Geschäftsbereich, in dessen Verantwortungsbereich ein relevantes Risiko fällt, muss geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung, Schlichtung oder Beseitigung des Risikos im Rahmen der etablierten Managementstrukturen ergreifen – und diese auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Ein Beispiel: Corning hat sich zum Nachhaltigkeitsziel gesetzt, dass alle Mitarbeiter von Corning Inc. den Verhaltenskodex von Corning verstehen und wissen, wie sie Fehlverhalten melden können. Das Compliance-Team in der Rechtsabteilung wird die Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels im Rahmen der regelmäßigen Betriebsklima-Umfragen verfolgen. Weiteres Beispiel: Die Organisation „Global Safety Services“ überwacht die Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit und vergleicht Cornings Leistung mit den Benchmark-Werten der Branche. Unser erklärtes Nachhaltigkeitsziel ist es, die entsprechenden  Sicherheitskennzahlen stets mindestens im obersten Quartil zu halten. Die von „Global Safety Solutions“ gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig an alle Corning-Betriebe weitergegeben – sowohl schriftlich als auch in Meetings.

Ausbildung und Kommunikation

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, eine Schulung zum Verhaltenskodex von Corning zu absolvieren. Diese Schulung stellt sicher, dass die Mitarbeiter mit den Bereichen vertraut sind, die von Cornings Kodex abgedeckt werden, einschließlich der ethischen und rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte. Cornings Schulung stellt auch sicher, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie Bedenken melden können, auch über Cornings anonyme Hotline für Dritte, falls gewünscht. Corning ist fest entschlossen, Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu verhindern, die Compliance-Bedenken melden, wie in Cornings Whistleblower Policy dargelegt. Darüber hinaus müssen die Führungskräfte von Corning jährlich eine Bescheinigung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Anforderungen des Verhaltenskodex von Corning kennen und verstehen. Schulungen zum Thema Menschenrechte werden auch für bestimmte Teams und Einzelpersonen angeboten, wie z.B. unsere Mitarbeiter in der Lieferkette und im Einkauf, die für die Kommunikation und Umsetzung von Cornings Verhaltenskodex für Lieferanten mit unseren Lieferanten verantwortlich sind. Darüber hinaus bieten wir unseren vorrangigen Lieferanten Schulungen zum Verhaltenskodex für Lieferanten und zu den Menschenrechten an. Siehe unsere Seite Soziale Verantwortung in der Lieferkette - Soziales.

Wir nutzen unsere Nachhaltigkeits-Website und unseren Nachhaltigkeitsbericht - die jährlich veröffentlicht werden und auf anerkannten Berichtsstandards basieren - um unseren Verhaltenskodex, den Verhaltenskodex für Lieferanten und unsere Menschenrechtspolitik zu kommunizieren und unseren Stakeholdern zur Verfügung zu stellen. Außerdem informieren wir regelmäßig darüber, wie wir bei der Umsetzung unserer Verpflichtungen vorankommen und wie effektiv wir unsere wichtigsten Risiken und Auswirkungen angegangen sind.

Einbindung von Stakeholdern

Cornings Prozesse sind das Herzstück unseres Geschäftserfolgs. Indem wir sicherstellen, dass diese Prozesse unsere Unternehmenswerte widerspiegeln und mit Integrität ausgeführt werden, behaupten wir unsere Position auf dem globalen Markt und erhalten uns den Respekt unserer Mitarbeiter, Kunden, Stakeholder, Investoren und Lieferanten. Diese Prozesse tragen dazu bei, einen der wichtigsten Vermögenswerte von Corning zu schützen - die Informationen - und sie helfen, eine verantwortungsvolle Verwaltung für unsere Stakeholder zu gewährleisten. Sie tragen auch dazu bei, Cornings Ruf als attraktive Investitionsmöglichkeit zu erhalten.

Corning ist bestrebt, mit seinen Stakeholdern in Kontakt zu treten, um die wichtigsten Themen zu verstehen und ihr Feedback zur kontinuierlichen Entwicklung unseres Menschenrechtsansatzes einzuholen. In dieser Tabelle sind die Stakeholder-Gruppen, die Kanäle der Einbindung und die wichtigsten Themen, die im Rahmen unserer Einbindung angesprochen wurden, aufgeführt.

Bedenken äußern, Verstöße melden, Probleme lösen

Wir verpflichten uns, wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn wir feststellen, dass wir negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unserer Wertschöpfungskette verursacht oder dazu beigetragen haben, und unseren Einfluss geltend zu machen, um unsere Zulieferer und Partner zu ermutigen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn wir Auswirkungen feststellen, die in direktem Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten, Waren oder Dienstleistungen stehen. Unsere Mitarbeiter sowie alle anderen Personen sind explizit dazu aufgerufen, eventuelle Bedenken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt- oder Sicherheitsprobleme zu äußern, kritische Fragen zu stellen und Verstöße oder Fehlverhalten an die dafür vorgesehenen Instanzen zu melden – auch wenn es sich nur um Verdachtsfälle handelt.

Für die Meldung und Klärung von Anliegen sind eine Reihe von Verfahren vorgesehen:

Mitarbeiter/innen...

  • wenden sich an ihre/n Vorgesetzte/n, um Probleme zu besprechen oder vermeintliches Fehlverhalten zu melden.
  • sprechen mit ihrer/ihrem Personalverantwortlichen oder einer anderen Führungskraft.
  • kontaktieren die Rechtsabteilung im Corning Headquarter unter +1 (607) 974-0000, um mit einem Anwalt über den Verhaltenskodex und ihre Bedenken zu sprechen.
  • kontaktieren die Finanzabteilung unter +1 (607) 974-8242 , um mit dem Corporate Controller oder Finanzdirektor über den Verhaltenskodex und ihre Bedenken zu sprechen.
  • können sich darüber hinaus an „Cornings Code of Conduct Hotline“ unter +1 (888) 296-8173 wenden oder über www.ethicspoint.com.  Diese Dienste können für eine anonyme Meldung genutzt werden und sind rund um die Uhr verfügbar. Hotline und Website werden von neutralen, unabhängigen Organisationen betrieben, eine Meldung kann nicht zurückverfolgt werden (nur auf ausdrücklichen Wunsch des Anrufers)

Corning verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen jeden, der in gutem Glauben eine Frage stellt, ein Anliegen meldet oder an einer Unternehmensuntersuchung teilnimmt. Wir werden auch nicht den Zugang zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Mechanismen behindern und mit solchen Mechanismen kooperieren, sollte die Situation eintreten. Wir verlangen von den betroffenen Personen nicht, dass sie als Bedingung für die Teilnahme an unserem Beschwerdeverfahren auf ihr Recht verzichten, eine Klage vor Gericht einzureichen..

Obwohl der Zeitplan je nach Komplexität eines Berichts variiert, ist Corning bestrebt, alle Untersuchungen innerhalb von 90 Tagen abzuschließen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen dem/den Beschwerdeführer(n) und gegebenenfalls anderen betroffenen Interessengruppen über geeignete Kanäle mitzuteilen. Abhängig von der Art der Anschuldigungen und der involvierten Probleme können die Untersuchungen von internen Corning-Ressourcen abgeschlossen oder an externe Ressourcen eskaliert werden, je nach Entscheidung des Chief Compliance Officer von Corning.

Im Kalenderjahr 2020 wurden 61 Fälle, die ganz oder teilweise Menschenrechtsfragen aufwarfen, eingereicht, behandelt und/oder gelöst. Weitere Informationen zu unseren Verfahren und Ergebnissen finden Sie im Verhaltenskodex, in der Whistleblower-Politik und in Cornings Verhaltenskodex-Berichtsdaten. Wir können Rückmeldungen von unseren Stakeholdern, einschließlich der Mitarbeiter von Corning, erhalten, die uns helfen, die Leistung und Effektivität unserer Verhaltenskodex-Hotline zu verfolgen und zu überwachen. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise die Erkenntnisse aus den Rückmeldungen unserer Mitarbeiter genutzt, um die Zugänglichkeit unseres Beschwerdemechanismus zu verbessern, indem wir die Telefonstruktur und das Nummerierungssystem der Hotline verbessert haben, um sie funktioneller und einfacher von jedem Land oder Standort aus zu nutzen.

Grundsätze und Richtlinien

Wir bei Corning:

  •  respektieren und unterstützen die Einhaltung der Menschenrechte – wie in den zehn Prinzipien des United Nations Global Compact sowie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vereinbart.
  • erwarten von unseren Mitarbeitern und Vertragspartnern, dass sie diese Unternehmenspolitik umfassend mittragen – im Einklang und im Sinn der Unternehmenswerte und des „Corning Code of Conduct“. Wir beabsichtigen, nur mit Drittanbietern zusammenzuarbeiten, die diesen Kurs und unsere Standards mittragen.
  • halten uns in den unterschiedlichen Märkten stets an die geltenden Gesetze und Menschenrechtsbestimmungen. Wo unsere unternehmensinternen Richtlinien strenger sind als die örtlichen Gesetze, bringen wir unsere eigenen Grundsätze zur Anwendung. Steht unsere Firmenpolitik im Widerspruch zu örtlichen Rechtsvorschriften, halten wir uns an das Gesetz – versuchen aber gleichwohl, so weit wie möglich im Sinne unserer Grundsätze zu handeln.
  • respektieren wir die Rechte von Menschenrechtsverteidigern. Wir dulden keine rechtswidrigen Drohungen, Einschüchterungen oder Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, einschließlich derer, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit oder friedliche Versammlung wahrnehmen. Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie eine ähnliche Verpflichtung eingehen.
  • respektieren und unterstützen das Recht der Mitarbeiter/innen, Gewerkschaften oder andere Vereinigungen zu gründen und diesen aus freien Stücken beizutreten. Wir erkennen alle ortsüblichen Rechte auf Tarifverhandlungen an.
  • verpflichten uns, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gerechtes, sicheres und gesundheitsverträgliches Arbeitsumfeld zu bieten, das frei von rechtswidriger Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder Schikane ist.
  • dulden oder unterstützen keine Kinderarbeit, Zwangs- oder Fronarbeit in unseren Betriebsstätten.
  • verpflichten uns, ein inklusiver Arbeitgeber zu sein, der die Diversität und Vielfalt innerhalb der Belegschaft, bei unseren Kunden und Zulieferern sowie in den Regionen, in denen wir tätig sind, fördert und wertschätzt.
  • achten sehr darauf, wie unsere Zulieferer ihre Geschäfte führen, und arbeiten eng mit ihnen zusammen, um kontinuierlich Verbesserungen zu erzielen. Unser „Supplier Code of Conduct“ (Verhaltenskodex für Zulieferer) skizziert unsere Erwartungen in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, ethischer Umgang und Vielfalt in der Lieferkette.
  • Respect the rights of human rights defenders. We do not tolerate unlawful threats, intimidation, or attacks against human rights defenders, including those exercising their legal rights to freedom of expression, association, or peaceful assembly. We expect our suppliers to make a similar commitment.
  • dulden keinerlei Bestechung, Korruption oder Vorteilsnahme. Bestechungsgelder, Schmiergelder, Vermittlungszahlungen, geheime, ungerechtfertigte oder überhöhte Provisionen, Kick-backs und ähnliche Zahlungen sind strengstens untersagt.

Mitarbeiter, die Verstöße gegen diese Richtlinien vermuten, können die in Cornings Verhaltenskodex erläuterten Meldeverfahren nutzen. Corning verbietet ausdrücklich jegliche Form von Repressalien oder Nachteile für Meldungen in gutem Glauben – wie in unserem Verhaltenskodex und der Whistleblower-Richtlinie dargelegt.

 

 

 

Wendell P. Weeks

Vorsitzender und Chief Executive Officer